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Wird in einem Prüfungsteil getäuscht, kann das Verfahren für nicht bestanden erklärt oder - nach bereits erfolgter Promotion - der Doktortitel zurückgenommen werden.

Ein derartigen Fall ist aus der Frühzeit der Kölner Universität bekannt: In der Sitzung vom 23.6.1924 entschied der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät: "Dem früheren Studierenden Wilhelm Hammecke wird die Berechtigung zur Führung des Titels eines Dr. rer. pol. aberkannt, weil er seine Dissertation abgeschrieben hat. Dieser Beschluß ist durch Anschlag am schwarzen Brett bekanntzumachen."6
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6 UAK, Zug. 306/1, S. 293.

Aus: Szöllösi-Janze, Margit & Freitäger, Andreas. (2005). "Doktorgrad entzogen!": Aberkennungen akademischer Titel an der Universität Köln 1933 bis 1945. Nümbrecht: Kirsch Verlag. S. 18


In der DNB ist kein Eintrag für ein Wilhelm Hammecke. Es gibt jedoch 1924 in der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät der Universität Köln ein Wilhelm Baeumer, der promovierte. In Sutterlin wäre 'Baeumer' sehr nah bei 'Hammecke' zu finden. Die Quelle muss im Kopie besorgt werden. --WiseWoman (Diskussion) 16:15, 12. Jan. 2015 (UTC)

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